Installateurverzeichnis
Garant für Ihre fachgerechte
Hausinstallation
Lassen Sie Profis ran – es geht um unser kostbarstes Lebensmittel und Ihre Gesundheit. Als kommunales Unternehmen tragen wir Verantwortung, dass das Trinkwasser in bester Qualität in die Haushalte gelangt. Sie für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Trinkwasserinstallation hinter der Hausanschlussleitung.
Im Interesse Ihrer Gesundheit stehen wir Ihnen zur Seite. Die Errichtung und wesentliche Veränderungen an der Kundenanlage dürfen gemäß § 11 Abs. 4 der jeweils gültigen Wasserabgabensatzung nur durch ein Installationsunternehmen vorgenommen werden, dessen ausreichende Qualikation durch uns bestätigt und in das Installateurverzeichnis des WAV aufgenommen wurde.
Zur Berechtigung der Arbeiten an Ihrer Kundenanlage erhalten eingetragene Installationsunternehmen von uns einen Ausweis als Nachweis und zur Vorlage bei Ihnen in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis.
Durch Klick auf eine der nebenstehenden Postleitzahlen finden Sie einen Installateur mit Firmensitz im Verbandsgebiet Ihrer Nähe:
04910
04924
04928
04932
Eintragung ins Installateurverzeichnis
Nur wenige Schritte vom Garant entfernt
Für unsere Kunden tätig sein – heißt fachgerechte Verantwortung übernehmen. Als regionaler Installateurbetrieb möchten Sie in das Installateurverzeichnis aufgenommen werden? Mit Abschluss eines Vertrages steht der Eintragung in unser Verzeichnis nichts entgegen.
Senden Sie uns dafür bitte folgende Angaben und Unterlagen zu:
- ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Gewerbeanmeldung
- Betriebshaftpflicht
- Handwerkskarte oder ein Nachweis der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Nachweis der fachlichen Befähigung (Meisterbrief, -zeugnis, Ingenieurzeugnis)
- Anstellungsvertrag (wenn Fachkraft, nicht Firmeninhaber)
- Lichtbild der Fachkraft für den Installateurausweis
Bei Änderung Ihrer Kontaktdaten (Adresse, Firmierung) reichen Sie uns bitte folgende Angaben und Unterlagen ein:
- ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Handwerkskarte oder die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeummeldung
- Haftpflichtversicherung