Standrohr­verleih

Der einzig wahre Durstlöscher

Für Bauvorhaben und Veranstaltungen

Wasser marsch – und das nicht nur zum Trinken, Kochen oder Waschen. Dank unserem Standrohrservice sind Sie bestens bei Bauvorhaben und Veranstaltungen mit frisch sprudelnden Wasser versorgt. Wir helfen Ihnen gern weiter und stellen Ihnen das passende Standrohr bereit.

Für die Ausleihe eines Standrohres teilen Sie bitte folgende Informationen mit:

  • voraussichtlicher Nutzungszeitraum
  • Anschrift des Antragsstellers
  • Ort der Nutzung (Baustelle / Grundstück)
  • Bankverbindung für die Rücküberweisung der Kaution (IBAN und BIC)

Die Kaution für ein Standrohr beträgt 400,00 EUR. Diese ist vor Ausgabe des Standrohres unter Angabe des Überweisungstextes „Kaution Standrohr“ und Ihrer Kundennummer auf das Konto des WAV als Sicherheit zu überweisen.

Hypo Vereinsbank Cottbus: IBAN: DE50 1802 0086 0007 9486 03; BIC: HYVEDEMM472

Nach Rückgabe des Standrohres, einschließlich aller Zubehörteile, wird die Kaution mit den anfallenden Gebühren und Entgelten verrechnet. Wird das Standrohr nicht in einwandfreiem Zustand zurückgegeben, erfolgt die Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu Lasten des Antragsstellers.

Je Standrohr wird ein Mietzins von 2,14 EUR (brutto) je angebrochenen Tag fällig.
Der Trinkwasserverbrauch wird mit einer Mengengebühr von 1,46 EUR/m3 (brutto) berechnet.

Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie einen Mietvertrag über ein Standrohr mit Wasserzähler sowie ein Nachweis für die zu erbringende Sicherheitsgebühr. Den Mietvertrag senden Sie bitte unterschrieben mit einem Nachweis der überwiesenen Sicherheitsgebühr an standrohr@wav-elsterwerda.de zurück.

Das Standrohr wird zum vereinbarten Zeitpunkt durch einen unserer Techniker an der Verbrauchsstelle aufgebaut. Dazu wird sich dieser im Vorfeld zur konkreten Abstimmung mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Die Angaben zum Standrohr werden vor Ort auf dem zuvor erhaltenen Mietvertrag eingetragen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten allein der Antragssteller verantwortlich ist.

Der Abbau des Standrohres wird ausschließlich durch unsere Techniker an der Verbrauchsstelle vorgenommen. Soll der Abbau erfolgen, kontaktieren Sie bitte den Techniker unter der vereinbarten Telefonnummer. Bei Rückgabe des Standrohres werden auf dem Mietvertrag die entsprechenden Verbrauchsdaten durch unsere Techniker eingetragen und der technische Zustand dokumentiert.