Einbau und Plombierung Abzugszähler (Gartenwasser)
Kein Schmutzwasser für
Blumen, Wiesen und Co.
Zur Erfassung von Trinkwassermengen, die z. B. zur Gartenbewässerung genutzt werden – also nicht in den Schutzwasserkanal eingeleitet werden – kann ein Abzug bei der Bemessung der Schutzwassermenge erfolgen. Voraussetzung dafür ist ein geeichter Abzugszähler.
Der frostsichere Einbau und die ordnungsgemäße Plombierung eines Abzugszählers ist ausschließlich durch ein zugelassenes Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda eingetragen ist, vorzunehmen.
Als Grundstückseigentümer wählen Sie einen Installateur aus dem Installateurverzeichnis und beauftragen diesen auf eigene Rechnung mit dem Einbau und der Plombierung. Dies quittiert er Ihnen auf dem Formular „Abzugszähler“. Sie füllen Ihrerseits den Antrag aus und senden diesen vollständig ausgefüllt an den WAVE.
Die Kosten für den Einbau, Wechsel oder Ausbau des Abzugszählers trägt der Antragsteller. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 26,75 € (inkl. Mehrwertsteuer) und wird vom WAVE mit gesondertem Bescheid festgesetzt.