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Plombierung Unterzähler (Gartenwasser)
Plombierung Unterzähler (Gartenwasser)
Patrick Schurtz
2024-05-13T11:57:49+00:00
Plombierung Unterzähler (Gartenwasser)
Kein Schmutzwasser für
Blumen, Wiesen und Co.
1
Eigentümer und Antragsteller
2
Gebühr für Unterzähler
3
Einwilligungen
4
Prüfen und senden
Name
(erforderlich)
Frau
Herr
Divers
Anrede
Vorname
Nachname
Firma (optional)
Anschrift
(erforderlich)
Straße
Ort
PLZ
Telefon
(erforderlich)
Für Rückfragen
E-Mail
(erforderlich)
Kundennummer
(erforderlich)
Ihre fünstellige Kundennummer, beginnend mit dem Buchstaben "D".
Standardkorrespondenz per E-Mail
Ja
Nein
Wir gehen den Weg mit Ihnen - für eine nachhaltige und ressourcenschonende Zukunft. Erhalten Sie zukünftig Ihre Dokumente per E-Mail statt auf dem Postweg. Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse nutzen wir künftig als Standardkorrespondenz.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit noch nicht die gesamte Korrespondenz digitalisiert anbieten können. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diesen Service so schnell es geht auszubauen.
Gebühr für Unterzähler
Überweisung im Voraus
(erforderlich)
Ich zahle den Betrag im Voraus per Überweisung
Die Verplombung eines jeden Zählers ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt gemäß der geltenden Verwaltungsgebührensatzung
21,40EUR
(brutto). Dieser
Betrag ist ausschließlich im Voraus auf das Konto
der
HypoVereinsbank | IBAN: DE50 180 200 86 000 794 8603 | BIC: HYVEDEMM472
Verwendungszweck:
Plombierung Unterzähler / Brunnenzähler & Kundennummer
zu überweisen. Ohne Vorausleistungszahlung erfolgt grundsätzlich keine Zählerabnahme und Verplombung. Nicht abgenommene und verplombte Zähler finden in der Gebührenabrechnung grundsätzlich keine Berücksichtigung.
Hinweis:
Nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist der Antragsteller seit dem 01.01.2015 verpflichtet, neue oder erneute Messgeräte (Gartenzähler) dem Eichamt unter www.eichamt.de anzuzeigen.
Einwilligungen
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