Schadensfall
der Weg zur schnellen Regulierung

Es kracht – statistisch aller 12 Sekunden in Deutschland. Ein Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert, ein Unfall im Straßenverkehr. Auch Großwetterereignisse, wie Starkregen, Gewitter oder Sturm führen zu Havarien an technischen Anlagen oder Gebäuden. Gut, dass der WAV Elsterwerda für diese Fälle bestens gewappnet ist. Wassergeflüster sprach mit Kathleen Breitfeld, verantwortlich für Versicherungsfälle beim Verband.

Frau Breitfeld, wie schützt bzw. versichert sich der Verband vor unliebsamen Ereignissen?

Unsere kommunale Hauptaufgabe ist die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung unserer Verbandsmitglieder, welche vielfältig und anspruchsvoll ist. Der KSA und die OKV bieten uns dabei den optimalen Versicherungsschutz für unsere kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und unterstützen bei der Schadensprävention.

Was muss der Mitarbeiter nach einem Unfall beachten?

Grundsätzlich gilt es, sich bei einem Verkehrsunfall nach der Straßenverkehrsordnung zu richten. Zudem haben wir betriebsinterne Regelungen getroffen, z. B. Meldeketten oder die Klärung der Schuldfrage am Unfallort. Wichtig ist, den europäischen Unfallberichtsbogen nach Möglichkeit vollständig am Unfallort auszufüllen.

Nach interner Meldung des Unfalls wird der Vorgang dem KSA mitgeteilt, welcher den Schaden, je nach Schuldfrage, aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen und aus kommunaler Unfallfürsorge ausgleicht. In einigen Fällen sind weiterführende Informationen, wie Kilometerstand, Fragen zum Führerschein des Fahrers oder zum Fahrzeug sowie ein Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung über die Fuhrparkverantwortliche Bianca Greiner einzuholen.

  1. Unfallstelle absichern
  2. Verletzten Erste-Hilfe leisten
  3. Polizei, auch bei Bagatellfällen, zur Unfallaufnahme verständigen
  4. Interne Meldekette aktivieren – Verbandsvorsteher bzw. Fuhrparkverantwortliche informieren
  5. Unfallsituation durch Lichtbilder, Unfallmeldebogen und ggf. Skizzen dokumentieren
  6. Tagebuchnummer der Polizei notieren
  7. Beteiligte Fahrzeuge (Fabrikat), amtliches Kennzeichen, Fahrzeughalter und Fahrer sowie Haftpflichtversicherung feststellen
  8. Anschrift von Zeugen ermitteln
  9. Erklärung der Schuldfrage, auch gegenüber der Polizei, ist nicht abzugeben (Eine Entgegennahme einer gebührenpflichtigen Verwarnung bedeutet keine Schuldanerkennung)
  10. Unfallort erst nach Ende der polizeilichen Ermittlung verlassen

Hier als Download erhältlich – CHECK-LISTE im Schadensfall

Werden die Mitarbeiter für einen verursachten Unfall in Haftung genommen?

Nein, für Schäden an Dienstkraftfahrzeugen haftet der Verband. Der Mitarbeiter haftet gegenüber dem WAV Elsterwerda lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Klimawandel macht auch nicht halt vor dem WAV. Was ist mit Schäden, die durch Großwetterereignisse oder Havarien verursacht werden?

In dem Fall tritt unser Versicherungspartner die OKV ein. Die Bandbreite der Versicherungen reicht von der Feuer-Industrieversicherung über die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bis zur Maschinen- und Elektronikversicherung. Auch gegen „Cyber“ und für Bauleistungen sind wir versichert. Letzteres dient dem Schutz des Bauvorhabens im Zuge von Unwetter-Ereignissen und deren Folgeschäden während der Bauzeit.

Wie gelangt die Info über einen Schaden an Sie, Frau Breitfeld?

Gerade hier ist es für die Regulierung des Schadens von hoher Bedeutung, dass durch den Mitarbeiter selbst oder den Vorgesetzten des Bereiches zeitnah eine Meldung an mich gelangt. Im besten Fall gleich schriftlich per E-Mail mit Beschreibung des Schadens, Datum, Ort sowie Bilder, die den Schaden belegen.

Die Meldung sollte unabhängig davon abgegeben werden, ob der entsprechende Geschädigte einen Schadensanspruch gegenüber dem WAV geltend macht, um einen etwaigen Schaden vom Verband abzuwenden.