Trinkwasser­gebühren

Die Gebühren für das Trinkwasser werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berechnet und basieren auf der Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung vom 04.10.2022. Mehr Informationen erhalten Sie unter Satzungen.

Mengengebühr

Euro pro m³
1,46

Grundgebühr

Für Grundstücke mit Beitragszahlung, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr

Euro pro Monat
für die erste und zweite Wohneinheit (WE) jeweils 10,38
und für jede weitere Wohneinheit (WE) jeweils 5,39
zusätzlich für jede sonstige Einheit (SE) 5,39

Für Grundstücke ohne Beitragszahlung, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr

Euro pro Monat
für die erste und zweite Wohneinheit (WE) jeweils 14,13
und für jede weitere Wohneinheit (WE) jeweils 7,35
zusätzlich für jede sonstige Einheit (SE) 7,35

Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend industriell, gewerblich oder zu sonstigen Zwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr für jeden auf dem Grundstück befindlichen Wasserzähler mit einer Zählergröße von:

mit Beitragszahlung
Euro pro Monat
ohne Beitragszahlung
Euro pro Monat
Q3=4 (Qn 2,5) 26,99 36,75
Q3=10 (Qn 6,0) 80,96 110,26
Q3=16 (Qn 10,0) 134,93 183,77
Q3=25 (Qn 15,0) 202,39 275,66
Q3=40 (Qn 25,0) 404,78 551,32
Q3=63 (Qn 40,0) 647,65 882,11
Q3=100 (Qn 60,0) 971,47 1.323,16
Q3=250 (Qn 150,0) 2.428,69 3.307,91
sowie zusätzlich für jede weitere vorhandene Wohneinheit (WE) 5,39 7,35

WAV Gebühren 2023/2024 auf einen Blick