Trinkwassergebühren
Die Gebühren für das Trinkwasser werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berechnet und basieren auf der Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung vom 04.10.2022. Mehr Informationen erhalten Sie unter Satzungen.
Mengengebühr
Euro pro m³ | |
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1,46 |
Grundgebühr
Für Grundstücke mit Beitragszahlung, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr
Euro pro Monat | |
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für die erste und zweite Wohneinheit (WE) jeweils | 10,38 |
und für jede weitere Wohneinheit (WE) jeweils | 5,39 |
zusätzlich für jede sonstige Einheit (SE) | 5,39 |
Für Grundstücke ohne Beitragszahlung, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr
Euro pro Monat | |
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für die erste und zweite Wohneinheit (WE) jeweils | 14,13 |
und für jede weitere Wohneinheit (WE) jeweils | 7,35 |
zusätzlich für jede sonstige Einheit (SE) | 7,35 |
Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend industriell, gewerblich oder zu sonstigen Zwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr für jeden auf dem Grundstück befindlichen Wasserzähler mit einer Zählergröße von:
mit Beitragszahlung Euro pro Monat |
ohne Beitragszahlung Euro pro Monat |
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Q3=4 (Qn 2,5) | 26,99 | 36,75 |
Q3=10 (Qn 6,0) | 80,96 | 110,26 |
Q3=16 (Qn 10,0) | 134,93 | 183,77 |
Q3=25 (Qn 15,0) | 202,39 | 275,66 |
Q3=40 (Qn 25,0) | 404,78 | 551,32 |
Q3=63 (Qn 40,0) | 647,65 | 882,11 |
Q3=100 (Qn 60,0) | 971,47 | 1.323,16 |
Q3=250 (Qn 150,0) | 2.428,69 | 3.307,91 |
sowie zusätzlich für jede weitere vorhandene Wohneinheit (WE) | 5,39 | 7,35 |