Schmutzwasser­­gebühren

Im Geschäftsbereich Abwasser sind wir für Sie hoheitlich tätig. Daher wird keine Umsatzsteuer für die Schmutzwassergebühren erhoben. Die Gebühren basieren auf der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalienentsorgungssatzung vom 04.10.2022. Mehr Informationen erhalten Sie unter Satzungen.

zentrale Schmutzwasser­gebühren

Mengengebühr

Euro pro m³
2,66

Grundgebühr

Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr

Euro pro Monat
für die erste und zweite Wohneinheit (WE) jeweils 11,67
und für jede weitere Wohneinheit (WE) jeweils 6,07
zusätzlich für jede sonstige Einheit (SE) 6,07

Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend industriell, gewerblich oder zu sonstigen Zwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr für jeden auf dem Grundstück befindlichen Wasserzähler mit einer Zählergröße von:

Euro pro Monat
Q3=4 (Qn 2,5) 30,34
Q3=10 (Qn 6,0) 91,02
Q3=16 (Qn 10,0) 151,70
Q3=25 (Qn 15,0) 227,55
Q3=40 (Qn 25,0) 455,10
Q3=63 (Qn 40,0) 728,16
Q3=100 (Qn 60,0) 1.092,24
Q3=250 (Qn 150,0) 2.730,60
sowie zusätzlich für jede weitere vorhandene Wohneinheit (WE) 6,07

Zentrale Niederschlags­entsorgung

entsprechend der anrechenbaren Flächen

Euro pro m²
Bad Liebenwerda 0,75
Elsterwerda 0,75

Die Benutzergebühr errechnet sich durch Vervielfältigung der Quadratmeter befestigter Fläche, von der Wasser in die zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen abgeleitet wird, mit einem Sickerfaktor für:

Euro pro m²
Dachflächen 0,95
Pflaster mit Fugenverguss, Schwarzdecken, Beton 0,90
Pflaster ohne Fugenverguss 0,80
sonstige befestigte Flächen 0,50

Sonstige Gebühren

Euro pro m³
Starkverschmutzungszuschlag je m³ 0,20
Entschädigung Stromanschluss Pump- bzw. Vakuumentwässerungsstation je m³ 0,16
Brüdenkondensat 0,42

dezentrale Schmutzwasser­gebühren

Mengengebühr

Fäkalienmenge einschließlich Transport

Euro pro m³
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen 54,95
Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben 31,14

Grundgebühr

Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, auf denen eine Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube betrieben wird, beträgt die Grundgebühr

Euro pro Monat
für die erste und zweite Wohneinheit (WE) jeweils 6,50
und für jede weitere Wohneinheit (WE) jeweils 3,38
zusätzlich für jede sonstige Einheit (SE) 3,38

Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend industriell, gewerblich oder zu sonstigen Zwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, auf denen eine Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube betrieben wird, beträgt die Grundgebühr für jeden auf dem Grundstück befindlichen Wasserzähler mit einer Zählergröße von:

Euro pro Monat
Q3=4 (Qn 2,5) 16,90
Q3=10 (Qn 6,0) 50,70
Q3=16 (Qn 10,0) 84,50
Q3=25 (Qn 15,0) 126,75
Q3=40 (Qn 25,0) 253,50
Q3=63 (Qn 40,0) 405,60
Q3=100 (Qn 60,0) 608,40
Q3=250 (Qn 150,0) 1.521,00
sowie zusätzlich für jede weitere vorhandene Wohneinheit (WE) 3,38

Sonstige Gebühren

Euro
Verwendung von Schlauchlängen über 30 m – je lfd. Meter 2,38
Havarie – Mo. 0.00 Uhr bis Sa. 15.00 Uhr je Stunde 160,65
Havarie – Sa. ab 15.00 Uhr sowie So. – und Feiertag je Stunde 226,10

WAV Gebühren auf einen Blick