Beiträge
Der WAV erhebt für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage sowie zur zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage einmalige Beiträge. Die Beiträge basieren auf der Beitrags- und Kostenersatzsatzung zur Wasserabgabensatzung und Entwässerungssatzung des WAV.
Mehr Informationen erhalten Sie unter Satzungen.