Beiträge

Der WAV erhebt für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage sowie zur zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage einmalige Beiträge. Die Beiträge basieren auf der Beitrags- und Kostenersatzsatzung zur Wasserabgabensatzung und Entwässerungssatzung des WAV.
Mehr Informationen erhalten Sie unter Satzungen.

Beitragssätze nutzungsbezogene Fläche
Wasserversorgungsanlage 0,40 EUR je m² (brutto – inkl. 7%)
Schmutzwasserbeseitigungsanlage 1,78 EUR je m² (brutto)