Schmutzwassergebühren
Im Geschäftsbereich Abwasser sind wir für Sie hoheitlich tätig. Daher wird keine Umsatzsteuer für die Schmutzwassergebühren erhoben. Die Gebühren basieren auf der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Fäkalienentsorgungssatzung vom 04.10.2022. Mehr Informationen erhalten Sie unter Satzungen.
zentrale Schmutzwassergebühren
Mengengebühr
Euro pro m³ | |
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2,66 |
Grundgebühr
Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr
Euro pro Monat | |
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für die erste und zweite Wohneinheit (WE) jeweils | 11,67 |
und für jede weitere Wohneinheit (WE) jeweils | 6,07 |
zusätzlich für jede sonstige Einheit (SE) | 6,07 |
Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend industriell, gewerblich oder zu sonstigen Zwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, beträgt die Grundgebühr für jeden auf dem Grundstück befindlichen Wasserzähler mit einer Zählergröße von:
Euro pro Monat | |
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Q3=4 (Qn 2,5) | 30,34 |
Q3=10 (Qn 6,0) | 91,02 |
Q3=16 (Qn 10,0) | 151,70 |
Q3=25 (Qn 15,0) | 227,55 |
Q3=40 (Qn 25,0) | 455,10 |
Q3=63 (Qn 40,0) | 728,16 |
Q3=100 (Qn 60,0) | 1.092,24 |
Q3=250 (Qn 150,0) | 2.730,60 |
sowie zusätzlich für jede weitere vorhandene Wohneinheit (WE) | 6,07 |
Zentrale Niederschlagsentsorgung
entsprechend der anrechenbaren Flächen
Euro pro m² | |
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Bad Liebenwerda | 0,75 |
Elsterwerda | 0,75 |
Die Benutzergebühr errechnet sich durch Vervielfältigung der Quadratmeter befestigter Fläche, von der Wasser in die zentralen öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen abgeleitet wird, mit einem Sickerfaktor für:
Euro pro m² | |
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Dachflächen | 0,95 |
Pflaster mit Fugenverguss, Schwarzdecken, Beton | 0,90 |
Pflaster ohne Fugenverguss | 0,80 |
sonstige befestigte Flächen | 0,50 |
Sonstige Gebühren
Euro pro m³ | |
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Starkverschmutzungszuschlag je m³ | 0,20 |
Entschädigung Stromanschluss Pump- bzw. Vakuumentwässerungsstation je m³ | 0,16 |
Brüdenkondensat | 0,42 |
dezentrale Schmutzwassergebühren
Mengengebühr
Fäkalienmenge einschließlich Transport
Euro pro m³ | |
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Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 54,95 |
Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben | 31,14 |
Grundgebühr
Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, auf denen eine Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube betrieben wird, beträgt die Grundgebühr
Euro pro Monat | |
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für die erste und zweite Wohneinheit (WE) jeweils | 6,50 |
und für jede weitere Wohneinheit (WE) jeweils | 3,38 |
zusätzlich für jede sonstige Einheit (SE) | 3,38 |
Für Grundstücke, die ausschließlich oder überwiegend industriell, gewerblich oder zu sonstigen Zwecken genutzt werden bzw. genutzt werden können, auf denen eine Kleinkläranlage oder abflusslose Sammelgrube betrieben wird, beträgt die Grundgebühr für jeden auf dem Grundstück befindlichen Wasserzähler mit einer Zählergröße von:
Euro pro Monat | |
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Q3=4 (Qn 2,5) | 16,90 |
Q3=10 (Qn 6,0) | 50,70 |
Q3=16 (Qn 10,0) | 84,50 |
Q3=25 (Qn 15,0) | 126,75 |
Q3=40 (Qn 25,0) | 253,50 |
Q3=63 (Qn 40,0) | 405,60 |
Q3=100 (Qn 60,0) | 608,40 |
Q3=250 (Qn 150,0) | 1.521,00 |
sowie zusätzlich für jede weitere vorhandene Wohneinheit (WE) | 3,38 |
Sonstige Gebühren
Euro | |
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Verwendung von Schlauchlängen über 30 m – je lfd. Meter | 2,38 |
Havarie – Mo. 0.00 Uhr bis Sa. 15.00 Uhr je Stunde | 160,65 |
Havarie – Sa. ab 15.00 Uhr sowie So. – und Feiertag je Stunde | 226,10 |